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Unruhe im Fernsehen - Benennungskämpfe um die mediale Darstellung der Protestbewegung
Die Proteste Ende der 60er Jahre fanden in den Massenmedien eine starke Resonanz, die die Akteure der Protestgruppen zum Teil selbst überraschte. In der Literatur findet sich häufig der Hinweis darauf, dass es die erste soziale Bewegung gewesen sei, die im „Modus des Fernsehens“ stattgefunden habe. In meinem Dissertationsprojekt beschäftige ich mich mit der Darstellung der 68er Bewegung im Fernsehen, wobei der Schwerpunkt auf der medialen Inszenierung und Berichterstattung liegt: Das noch junge Medium reflektierte anhand der Protestberichterstattung die eigenen Regeln und Darstellungskonventionen politischer Berichterstattung. Quantitativ war das Fernsehen gegenüber dem Hörfunk und der Presse Ende der 60er Jahre bereits zum Leitmedium avanciert, aber auch qualitativ stellte es eine wichtige Deutungsinstanz dar. Die Tatsache, dass das Fernsehen bereits von den Zeitgenossen als wichtiges Medium eingeschätzt wurde, schlug sich etwa in heftigen senderinternen Kämpfen um die adäquate Darstellung des Protestphänomens nieder. Diese Debatten innerhalb der Fernsehgremien und –redaktionen verweisen auf das Selbstverständnis zahlreicher medialer Akteure und ihr Verständnis der zunehmenden Medialisierung als Demokratieschub.
Mein Tagungsbeitrag richtet den Fokus auf die Benennung der Bewegung im Fernsehen. Hier hatte sich, vor allem seit den Osterunruhen 1968, der Begriff der „Außerparlamentarischen Opposition“ etabliert. Diese Bezeichnung war zeitgenössisch allerdings alles andere als unumstritten. Vielmehr war die Entwicklung des Begriffes von Deutungskämpfen begleitet. Neben einer Bewertung und Einordnung der Protestaktionen sowie ihrer Trägergruppen standen in diesen Auseinandersetzungen vor allem die legitimen Modi politischen Handelns zur Debatte. Um die Verwendung des Begriffs der außerparlamentarischen Opposition entstand eine Diskussion darüber, wer in welcher Weise auf den politischen Prozess Einfluss haben sollte.
Betrachtet man die Auseinandersetzungen der Akteure, die als „außer- parlamentarische Opposition“ bezeichnet wurden, so wurde der Begriff als Selbstbezeichnung von verschiedenen Teilen der Protestbewegung sehr unter- schiedlich codiert. Anhand der Entwicklungsgeschichte des Begriffes wird deutlich, dass die Massemedien, respektive das Fernsehen, keineswegs eine bloße Vermittlungsfunktion innehatten. „Außerparlamentarische Opposition“ war Ausdruck einer Debatte, die spätestens seit Bildung der Großen Koalition in verschiedenen Öffentlichkeiten der Bundesrepublik um das Fehlen einer Opposition geführt worden war. Dabei wird nicht unterstellt, dass die Konnotationen und Verwendungen des Begriffs politische Vorstellungen direkt abbilden. Hervorzuheben ist vielmehr der performative Charakter der Fernsehberichterstattung. Mit ihren Inhalten und Formen hatte sie einen wesentlichen Einfluss darauf, welche Phänomene als politisch legitim angesehen und behandelt wurden.
Meike Vogel studierte von 1993 bis 2000 Geschichte und Mathematik in Bielefeld. 2000-2001 wissenschaftliche Mitarbeiterin am „Schreiblabor“ der Universität Bielefeld. 2001-2004 Mitarbeiterin im Sonderforschungsbereich „Das Politische als Kommunikationsraum in der Geschichte“ mit einem Promotionsprojekt zur Darstellung der 68er Bewegung im Fernsehen. Seit Mai 2004 Assistentin des Präsidenten am Kulturwissenschaftlichen Institut in Essen (KWI).
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